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Beitragsordnung

gültig ab

1. Jan 2024

Stille Mitgliedschaft

Erwachsene (ab 18 Jahren)

Jahresbeitrag

Newsletter, Einladung zu Veranstaltungen, Mitglieder-Rabatt bei Workshops und Seminaren

27,- € pro Jahr

Aktive Mitgliedschaft

Einzelbeiträge (mtl.)

Erwachsene (ab 18 Jahren)

Nicht-Mitglieder

Tai Chi

36,00 €

Qigong

36,00 €

Tai Chi und Qigong zusammen
58,00 €  

Push Hands / Schwert

15,- €

25,-€

Zahlung pro Quartal/ pro Halbjahr/ ganzes Jahr spart Geld!

z.B. 36,00€ pro Monat oder 99,-€ (statt 108,-€) pro Quartal

oder 198,-€ (statt 216,-€) pro Halbjahr          (Für Tai Chi und Qigong zus.

oder 386,-€ (statt 438,-€) pro Jahr                     zuzügl. 18 €/Monat )

Einzelbeiträge (einmalig)

Workshops/ Tages-Seminar

80,-€

100,-€

Wochenend-Seminare

160,-€

190,-€

Präventionskurse (10 x 1 Stunde)(zahlbar an Kursleitung)

120,-€

120,-€

Weitere Seminarangebote

Lt. Ausschreibung

Familienbeiträge (mtl.)

 

 

1. Mitglied

regulär

Je weiterem Familienmitglied

27,- €

Kinder

18,- €

3. Kind und weitere Kinder

 

Sonderbeiträge (mtl.)

 

 

Arbeitslose, Auszubildende, Studenten und Schüler

29,- €

 

Der Nachweis ist immer im Voraus und halbjährlich einzureichen!

(Bei fehlendem Nachweis wird der Beitrag auf die übliche Höhe angehoben!)

Verbandsbeiträge Tai Chi

YFTCCA

(freiwillige Mitgliedschaft)

29,- €/Jahr

Verbandsinfo´s und Zeitschrift, Mitgliederausweis, Rabatte bei Seminaren und Events von YFTCCA

 

Der Mitgliedsbeitrag/Seminarbeitrag  ist im Voraus zu entrichten. Bitte richten Sie ggf. einen Dauerauftrag ein.

Eine Aufnahmegebühr besteht nicht. Die Zahlung erfolgt ab Kursbeginn fortlaufend auch während der Ferienzeiten.

Kursumfang ist 1 Stunde / Woche. Außer in den Hamburger Schulferien.

Dieser Vertrag  berechtigt zur kostenlosen Teilnahme an weiteren Stunden von  Dauer-Kursen (gleicher Kurs, anderes Niveau) nach Rücksprache. Ausgenommen sind Seminare und Workshops (Einzelveranstaltungen).

Die Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko.

Die Mitgliedschaft/ Teilnahme kann jeweils mit vierwöchiger Frist zum Quartalsende/Seminarbeginn per Einschreiben gekündigt werden, ein Austritt aus der Mitgliedschaft ist jedoch frühestens 6 Monate nach Beginn möglich.

Gleichzeitig erkennt der Eintretende (bzw. bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) mit seiner Unterschrift die Bestimmungen der Vereinssatzung und die AGBs an.

AGB´s